von Winfried Anslinger
Ende 2020 fielen erstmals Photovoltaikanlagen, die um die Jahrtausendwende ans Netz gegangen sind, aus der EEG-Förderung heraus. Nach dem neuen EEG gibt es für sie keine vernünftige Anschlussregelung.
Dies trifft vor allem kleine Anlagen auf Hausdächern. Das neue Gesetz zwingt die Betreiber, entweder ihren Strom künftig selbst zu vermarkten, oder selbst zu verbrauchen, oder ihn an den örtlichen Netzbetreiber abzugeben. Selbstvermarktung lohnt sich nur bei sehr großen Anlagen. Selbstverbrauch ist oft nur zum kleinen Teil möglich. Also bleibt die Belieferung der örtlichen Stadt oder Gemeindewerke. Nach aktueller Rechtslage müssen diese den weiterhin eingespeisten Strom aber nur zum „Jahresmarktwert“ vergüten. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis, der in den vergangenen Jahren schwankte. Dazu schreibt die DGS da: „Die volle Weitereinspeisung mit Verguetung Marktwert minus Vermarktungskosten (0,4 Ct./kWh) ergibt nach unserer Abschätzung für 2021 eine Betreiberverguetung von 2,1 Cent/kWh – nicht genug, um allein die jährliche Versicherung, Zählerkosten, Wartung und/oder Kleinreparaturen zu bezahlen. Ein Weiterbetrieb der aktuell am meisten betroffenen Anlagen im Bereich zwischen 1 und 5 kWp ist mit dieser Regelung wirtschaftlich nicht möglich.“ Quelle: https://www.dgs.de/fileadmin/newsletter/2020/200917_DGS_stellungnahme_EEG_Referentenentwurf.pdf
Rechnen wir nach, kommen wir schnell dazu, dass unter diesen unfairen Voraussetzungen keine Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann. Bei der ersten Reparatur würde sie voraussichtlich stillgelegt. Der Austausch eines Wechselrichters, der nach 20 Betriebsjahren ansteht, kostet z.B. gut 500.- €.
Da PV Module noch Jahrzehnte lang weiter funktionieren können (die Leistung nimmt pro Jahr nur um 1 bis 2 % ab), würde mit der Zeit ein wertvoller Beitrag zur Energiewende verloren gehen. Schon im laufenden Jahr 2021 sind 18 000 Anlagen betroffen, die für eine Leistung von 115 MW stehen. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren auf eine systemrelevante Größenordnung wachsen. Das wäre widersinnig. PV – Einspeisung im Niederspannungssektor spart dem Netzbetreiber nämlich Netzkosten und macht das ganze System redundanter. Diese Dienstleistung muss sich in einer angemessenen Vergütung widerspiegeln, wenn eine Eigennutzung gar nicht, oder nur in geringem Umfang in Frage kommt.
Damit die Kosten der Altanlagen dauerhaft gedeckt werden und die Leistung der „Ü 20 Anlagen“ am Netz bleibt, sollte die Bundesregierung eine Mindestvergütung von 10 ct pro KWh festzuschreiben. Zumindest dann, wenn weniger als die Hälfte des Solarstroms selbst verbraucht werden kann. Die Energiewende Saarland e.V., die älteste BI für Energiepolitik im Land, hat vor Kurzem die Landesregierung aufgefordert, über den Bundesrat initiativ zu werden.
Auf dem Verordnungsweg könnte dies ergänzend zum neuen EEG geregelt werden.